Der Schweizer Salzmarkt hat einen Bedarf von 300’000 bis 400’000 Tonnen pro Jahr. Massgebliche Anteile davon sind Salze für Industrie und Gewerbe sowie – je nach Winter – Auftausalz für den Winterdienst.
Der Salzhandel in der Schweiz untersteht von alters her den Kantonen, die dadurch die Versorgung der Bevölkerung unter Vermeidung privater Bereicherung sicherstellten. 1973 schlossen die Schweizer Kantone mit Ausnahme des Kantons Waadt einen Konkordatsvertrag und übertrugen die Rechte und Pflichten des Salzhandels auf die Schweizer Rheinsalinen. Seit 1979 sind auch der Kanton Jura, seit 1990 das Fürstentum Liechtenstein und seit 2004 die Südsalz GmbH Heilbronn, Deutschland, Aktionäre der Schweizer Rheinsalinen. Liechtenstein nimmt eine spezielle Stellung ein, weil es im Gegensatz zur Schweiz seit 1995 Mitglied des EWR ist. Salzregal und freier europäischer Binnenmarkt werden nebeneinander praktiziert.
Der Kanton Waadt übt als einziger Schweizer Kanton sein Salzregal autonom aus. Er ist weder Aktionär der Schweizer Rheinsalinen noch Konkordatsmitglied. Er hat die spezifischen Rechte und Pflichten an die Saline de Bex SA übertragen. Der Kanton Waadt ist deren Mehrheitsaktionär.
Die Schweizer Rheinsalinen und Bex sind somit als Inhaber der Salzregale einzig berechtigt, Salz und Salzgemische mit einem Natriumchlorid-Anteil von mindestens 30 % und Salzlösungen mit mindestens 18 % in ihrem Gebiet zu verkaufen, zu handeln oder zu importieren. Sie können dieses Recht auch delegieren. Beide Unternehmen haben eine Salzversorgungspflicht, die Schweizer Rheinsalinen darüber hinaus noch eine Pflicht zur Lagerhaltung und Krisenvorsorge. Im Auftrage der Kantone erheben beide Unternehmen eine Regalgebühr auf allen Salzen und Salzlösungen, die sie vollumfänglich an die Kantone abführen müssen.
Ein Regal mag als lästig und einschränkend empfunden werden. Beim Salz hat es jedoch auch klare Vorteile:
- Die flächendeckende Versorgung der Schweiz mit jod- und fluorhaltigem Salz ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Sie erspart der Volkswirtschaft Kosten in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe.
- Salz kann ohne teure Werbung, ohne luxuriöse Verpackungsvielfalt, ohne aufwendige Transportleistungen effizient, ansprechend, zweckmässig und günstig auf den Markt gebracht werden.
- Verbunden mit der Versorgungs- und Lagerhaltungspflicht ist speziell im Winterdienst die schnelle Verfügbarkeit auch in peripheren Regionen jederzeit gewährleistet.
Das Salzregal hat Vorteile:
- Minimale Verkaufs- und Marktorganisation
- Optimale Verpackungsökologie, Ressourcenschonung
- Optimale Transportökologie, Bahn- und LKW-Optimierung
- Präventivmedizinisch optimale Versorgung mit Jod und Fluor
- Keine künstliche Hochpreispolitik für «gesunde» Jod-/Fluor-Salze
- Fiskalpolitisch neutral. Regalgebühren = Verbrauchssteuer der Kantone
- Keine privaten Profiteure. Unternehmensgewinne bleiben bei den Kantonen
- Schweizer Salz ist billig und wird ohne Regal eher teurer
- Solidarität: gleiche Preise auch in benachteiligten Randregionen
- Versorgungssicherheit und Notversorgung ohne Preissteigerung
Unser Credo: So flexibel, kosten- und leistungseffizient am Markt tätig sein, dass der Konsument das Salzregal gar nicht oder nur positiv wahrnimmt.


















